Gesetzesantrag zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kommunalpolitikern

Recht1

Rheinland-Pfalz hat in den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches eingebracht, durch den der strafrechtliche Schutz von im politischen Leben stehenden Personen, insbesondere von Kommunalpolitikern, verbessert werden soll. Klargestellt werden soll, dass zu dem durch § 188 StGB vor übler Nachrede und Verleumdung besonders geschützten Personenkreis auch Kommunalpolitiker gehören. Ferner sollen entsprechende Delikte auch ohne Strafantrag der Betroffenen verfolgt werden können und der Strafrahmen erhöht werden. Der Bundesrat hat den Entwurf in die Ausschüsse verwiesen. Wir wären für Hinweise zu dem Entwurf bis zum 25. Oktober 2019 dankbar.

LKT Rundschreiben Nr. 561/2019 [PDF-Dokument: 49 kB]

09.10.2019